Über eine Betriebsprüfung freut sich in der Regel niemand: Selbst, wenn nach bestem Wissen und Gewissen gewirtschaftet und dokumentiert wurde, bleibt oft das ungute Gefühl, dass es zu unvorhergesehen Nachzahlungen kommen könnte.
Wir möchten, dass Sie ohne Sorgen in Ihre nächste Betriebsprüfung gehen können: Deswegen besprechen wir in unserer Beratung die Risiken aus der Entwicklung Rechtsprechung sowie der Verwaltungsauffassung und unterstützen Sie, wenn es zur Prüfung kommt:
- Vertretung vor sämtlichen Finanzbehörden
- Vertretung vor sämtlichen Finanzgerichten
- Vertretung im Steuerstrafrecht und bei Steuerfahndungsprüfungen
- Vertretung bei Betriebsprüfungen
- Erstellung von steuerlichen Gutachten
- Prüfungen nach MaBV